Havarieschäden

Der schnelle Einsatz von Bergungsunternehmen in Zusammenarbeit mit einem Havariekommissar bei einem Unfallschaden vor Ort ist grundlegende Voraussetzung, um noch weitere Schäden am Transportgut zu vermeiden.

Herr Lutz hat mit seiner Ausbildung zum Havariekommissar bei der GFU die Kompetenz und die Erfahrung, um am Einsatzort in Zusammenarbeit mit Polizei, Bergungsunternehmen, Feuerwehr, Straßenmeisterei, Behörden sowie Versicherungen notwendige Maßnahmen einzuleiten und zu überwachen.

Nutzen Sie unsere Stärke – rufen Sie uns an!

 
Aufgaben eines Havariekommissars

Es ist Aufgabe des Havariekommissars, Ursache und Umfang der Schäden an den beförderten Gütern (keine Flur- oder Fahrzeugschäden) ohne Verbindlichkeit für die Haftung festzustellen und dem Auftraggeber darüber zu berichten.

Bei einer Besichtigung am Unfallort kommt es nicht nur auf die Feststellung des Schadens an, sondern auch darauf, die Fahrer bei der Bergung und Sicherstellung der Ladung zu unterstützen. Die Aufgabe des Havariekommissars ist es, Unterlagen (z. B. Schadenmeldung, Schadenrechnung, Lieferrechnungen usw.) zu beschaffen sowie den Schaden der Höhe nach zu ermitteln oder die Schadenrechnung der Höhe nach zu prüfen.

Besichtigungsaufträge werden in der Regel durch die Unternehmer, bzw. deren Erfüllungsgehilfen (Fahrer) erteilt. Aufträge durch Versicherer oder Polizeidienststellen erfolgen lediglich im Namen und für Rechnung des Unternehmers; ein Vertragsverhältnis mit dem Versicherern kommt nicht zustande.

 

Grundsätzliches:

    • Gründliche Ermittlung aller für die Beurteilung des Schadenfalles relevanten

       Vorgänge und Fakten.
    • Sofortige Kontrolle aller Beförderungspapiere.
    • Einleitung von Maßnahmen zur Schadenminderung.
    • Schnellstmögliche Verständigung von Absender bzw. Empfänger über

       Transportverzögerungen.
    • Bestmögliche Verwertung beschädigter Ware (nur mit Zustimmung des

       Verfügungsberechtigten).
    • Einschaltung von speziellen Sachverständigen, sofern erforderlich.
    • Unverzüglicher Versand des Havarieberichtes an den Versicherer.
    • Keine Abgabe einer Stellungnahme zur Frage der Haftung.

 
Unsere Leistungen:

    • Beweissicherung – Dokumentation
    • Begutachtung von Güterschäden aller Art
    • Feuchtigkeitsmessungen bei Schwitzwasserschäden
    • Temperaturmessungen an Tiefkühlwaren
    • Probenahme und Analyse
    • Zwischenlagerung von Schadwaren
    • Schadwarenverwertung
    • Ladungssicherungsgutachten

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Hinweis:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.

Neuerungen der StVZO & DIN EN 471!

GUT SICHTBAR!

Warnwestenpflicht ab 01.07.2014 neu in Deutschland.
Eine Sicherheitsweste muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
ACHTUNG: In Tschechien muss für jeden Fahrzeuginsassen im Fahrzeug eine Sicherheitsweste mitgeführt werden.

Sachverständigenbüro Lutz 0