Zertifzierungen nach AlfahrzeugV. und EfbV.

Zertifizierung und Jahresprüfung gemäß der Altautoverordnung

 

Herr Lutz überprüft als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Annahmestellen und Demontagebetrieb für Altfahrzeuge, sowie auch Schredderanlagen.

 

Eine Überprüfung hierzu erfolgt alle 12 Monate.

 

Wenn nach einer Checkliste alle Anforderungen überprüft und erfüllt sind, erhalten Sie ein Zertifikat nach § 5 Abs. 3 der Altfahrzeugverordnung.

 

Nur bei einem zertifizierten Demontagebetrieb erhalten PKW-Besitzer einen gültigen Verwertungsnachweis, der eine endgültige Verwertung gegenüber der Zulassungsbehörde bescheinigt.

 

Bei Fragen hierzu können Sie Herrn Lutz direkt unter der Rufnummer 0171/2705188 erreichen.

 

 

Zertifizierung und Jahresprüfung gemäß der Entsorgungsfachbetrieb-Verordnung 

 

 

 

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Hinweis:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.

Neuerungen der StVZO & DIN EN 471!

GUT SICHTBAR!

Warnwestenpflicht ab 01.07.2014 neu in Deutschland.
Eine Sicherheitsweste muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
ACHTUNG: In Tschechien muss für jeden Fahrzeuginsassen im Fahrzeug eine Sicherheitsweste mitgeführt werden.

Sachverständigenbüro Lutz 0